C2C im Bau: Orientierung für Kommunen

11 Ausführungsvorbereitung

11.1 C2C im Vergabeverfahren

Für die Auftragsvergabe ist zu klären, welches Vergabeverfahren genutzt werden soll, denn bereits hier sollen die C2C-Kriterien unbedingt einfließen, beispielsweise in der Lösungsskizze oder in den Wettbewerbsunterlagen. Die Kommune kann so überprüfen, inwiefern die Bewerber*innen die C2C- Zielvorstellungen bereits verstanden haben. Das primäre Ziel ist nicht, in dieser Phase schon das Aussehen des Gebäudes festzulegen, sondern die zuvor definierten Ziele zu benennen und als Kriterien in die Planung und Umsetzung aufzunehmen.

Die Ziele für das C2C-inspirierte Gebäude sollten für die Auftragsvergabe von der auftraggebenden Instanz in Abstimmung mit der im Projekt für C2C verantwortlichen Person möglichst präzise in einem Lastenheft oder Leistungsverzeichnis definiert werden. Bestandteil eines daraus entstehenden Pflichtenheftes ist die Umsetzung der Ziele in konkrete Handlungen und messbare Größen.

Für den Fall, dass ein Planungswettbewerb durchgeführt wird, besteht die Möglichkeit, diesem einen Teilnahmewettbewerb vorzuschalten. Im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs können Eignungskriterien als Mindest- oder Zuschlagskriterium festgelegt werden, beispielsweise orientiert an den in diesem Leitfaden aufgeführten Kriterien.  Zudem gibt es Praxisbeispiele aus Ludwigsburg oder Venlo für Ausschreibungen nach C2C, die sich am Cradle to Cradle Certified® Zertifizierungsstandard orientiert haben.

Neben bestimmten Referenzen, wie der Größe eines Büros etc., können im Teilnahmewettbewerb auch Erfahrungen mit C2C-Projekten, im nachhaltigen Bauen, Holzbau, Lehmbau, mit Gebäudezertifizierungen wie DGNB, LEED, BREEAM oder auch in der Bauökologie abfragt oder gefordert werden. Es muss jedoch darauf geachtet werden, nicht zu restriktiv zu sein. Bei Großprojekten kommt es oftmals auf die Leistungsfähigkeit der Auftragnehmer an.

Projektbeteiligte, die in die Phasen der Ausführungsvorbereitung (HOAI LPH 5, 6, 7) integriert werden sollten, sind: 

  • Bürgermeister*in, Kämmer*in
  • Fachplanung (Projektentwicklung, Baugrund- und Schadstoffbegutachtung, Architektur, Bauphysik, TGA, Statik, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur, gegebenenfalls Auslobungsbüro oder BIM-Koordination)
  • Nutzer*innen
  • Bauherr*in, Investor*innen, interne und/oder externe Finanzierung
  • Bauausschuss des Parlaments, Gemeinderat oder andere Akteure der Politik 
  • Anwohnende, Betroffene
  • ausführende Unternehmen
  • evtl. weitere Träger öffentlicher Belange wie örtliche Baukommissionen, Denkmal- oder Gewässerschutz, etc.
  • Medien und die breitere Öffentlichkeit

     

Die Konstellation und Relevanz der einzelnen Rollen muss projektindividuell überprüft werden.