Kreislauffähig und rückbaubar geplante Neubauten oder Bestandsentwicklungen können am Ende ihrer Nutzungsdauer planbar und kalkulierbar rückgebaut werden. Dies trifft auf den derzeitigen Gebäudebestand in der Regel nicht zu. Eine umfassende Dokumentation gibt es meist nicht und es liegen oft – auch unbekannte – Schadstoffbelastungen vor. Dennoch beinhalten diese Gebäude viel verbautes Material mit Potenzial zur Wiederverwendung oder -verwertung.
Nach der Bestandsaufnahme und der Festlegung der Zielsetzung kann entschieden werden, was durch Upcycling oder Recycling weiter- oder wiederverwendet wird. Materialien und Bauteile, die älter als rund 100 Jahre sind, bis in die frühen 1900er Jahre verbaut und seither nicht verändert wurden, sind in der Regel schadstofftechnisch unproblematisch. Sie wurden meist ohne technische Behandlung aus regionalen Quellen gewonnen und direkt verarbeitet. Fand die Errichtung oder nachträgliche Behandlung innerhalb der letzten rund 100 Jahre statt, ist die Sache deutlich schwieriger. Das vorhandene Bestandsmaterial entspricht dann wahrscheinlich zu einem variierenden Anteil nicht den C2C-Kriterien. Die Diskrepanz zwischen den Anforderungen von C2C an die gesunde und kreislauffähige Materialqualität und den Realitäten im Bestand, der häufig nicht nach diesen Maßstäben entworfen und gebaut wurde, muss kreativ und pragmatisch überwunden werden. Es gilt zwischen dem Mehrwert aus der weiteren Verwendung und dem Einsatz neuer, C2C-gerechter Produkte abzuwägen. Die wesentlichen Entscheidungskriterien sind dabei Gesundheit und Abfallvermeidung sowie mögliche Kosteneinsparungen in der künftigen Nutzung. Es ist zu überlegen, wann es sinnvoll und aus gesundheitlicher Sicht vertretbar ist, Komponenten zu erhalten, obwohl sie die C2C-Anforderungen nicht erfüllen, wenn dadurch beispielsweise weniger Abfall oder Schaden verursacht würde, als durch ihre Entfernung. Dies darf jedoch nicht zulasten der Gesundheit der Menschen im Gebäude gehen. Andernfalls müssen sie durch C2C-konforme Produkte ersetzt werden.
(Beispiel: Schadstoffbelastetes Dämmmaterial ist im Bestand verbaut und gut verschlossen, sodass es die Luftqualität nicht belastet. Es kann vertretbar sein, das Material dort zu belassen, wenn etwa die Öffnung der Bausubstanz und Entsorgung nach aktuellem Stand der Technik überproportional mehr Schaden anrichten würde. Damit wird dann jedoch auch bewusst die Entscheidung getroffen, das Schadstoffproblem auf zukünftige Generationen zu verlagern und auf Innovation im Umgang mit belastetem Material in der Zukunft zu setzen.)
Bei der Entwicklung eines Bestandsgebäudes hin zu einem C2C-inspirierten Gebäude stellen also drei Aspekte die wesentlichen Entscheidungskriterien für oder gegen die weitere Nutzung von Bestandsmaterial dar:
Als Orientierung und Grundlage für diese Materialentscheidungen wird empfohlen, Kriterien zu definieren, nach denen Materialien klassifiziert und bewertet werden können. Bei der Definition der No-Go-Kriterien können für das Kriterium Materialgesundheit die Cradle to Cradle Certified® Restricted Substances List (RSL), die Richtwerte für Innenraumluft des Umweltbundesamtes sowie die europäische REACH Verordnung herangezogen werden. Dort finden sich Listen von besonders besorgniserregenden Substanzen (SVHC, engl: substances of very high concern) und Stoffen die krebserregend, mutagen oder reproduktionstoxisch sind. An diesen Listen orientieren sich auch Nachhaltigkeitszertifikate wie BNB und DGNB. Neben den Materialentscheidungen dient die Bestandsaufnahme der Erfassung der Mängel, der Planung des zeitlichen und kostenmäßigen Aufwands für das Abtragen und Entfernen schadstoffhaltiger Bausubstanz sowie der Abschätzung von Volumen und Management der Bau- und Abbruchabfälle.
Im Rahmen eines notwendigen Rückbaus oder Abrisses sollten für alte Materialien und Bauteile vor der Beseitigung folgende Nutzungskaskaden geprüft werden:
Materialien und Bauteile, die nicht im eigenen Projekt weiter genutzt werden, sollten hinsichtlich ihrer Kreislauffähigkeit bewertet, digital erfasst und für andere Projekte verfügbar gemacht werden, beispielsweise durch den Verkauf über Baustoffbörsen.
(Beispiele für die Wiederverwendung von Baustoffen:
Die Verantwortungsbereiche des Abfallmanagements innerhalb des Bauprojekts und zwischen den Beteiligten auf der Baustelle müssen klar geregelt sein, sodass geeignetes Material wiederverwendet und Abfälle möglichst vermieden werden. Schadstoffe müssen sicher von wiederverwendbaren Materialien getrennt und fachgerecht entsorgt werden.
Um die Wiederverwendung von Materialien aus dem Bestand zu ermöglichen, ist die richtige Handhabung wichtig, darunter ein zerstörungsfreier oder zumindest möglichst zerstörungsarmer Rückbau, die Sortierung des kreislauffähigen Materials und des Abfalls sowie gegebenenfalls eine Aufwertung. Städte und Gemeinden könnten das Abfallmanagement auf kommunaler Ebene im Sinne einer Börse für Bestandsmaterial organisieren und so die Wiederverwendung von Materialien aus dem Gebäudebestand fördern.
Um Abfälle auf der Baustelle möglichst zu vermeiden, sollte mit den Lieferanten auch über Verpackungsvarianten gesprochen werden, sodass im besten Fall erst gar kein Verpackungsmüll von gelieferter Ware entsteht oder auf der Baustelle ankommt. Einige Unternehmen bieten Rückholsysteme für Verpackungen und Materialreste an. Diese sollten genutzt werden. Bei Unternehmen, die solche Leistungen noch nicht anbieten, sollte dies angefragt und angeregt werden. Auch sind alle Beteiligten dafür zu sensibilisieren, dass sich etwa lose Materialien oder Materialreste, die eigentlich für die Technosphäre gedacht sind, nicht unkontrolliert im Gebäude oder seiner Umgebung verbreiten. Auch diese sind zu minimieren und ordnungsgemäß zurückzuführen.
Das Thema Rückbaubarkeit ist inzwischen auch in den gängigen Zertifizierungssystemen für Nachhaltigkeit in Gebäuden Wenn eine Gebäudezertifizierung angedacht ist, können diese Aspekte beispielsweise im DGNB-System über die Kriterien der Materialstrombilanz, der Gefahrstoffsanierung, der Verwertung und Entsorgung, der Werte ausbaufähiger Ressourcen sowie der sortenreinen Trennung positiv einfließen.
Diese Handreichung ist ein Projekt von Cradle to Cradle NGO und der Nordakademie-Stiftung.
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