C2C im Bau: Orientierung für Kommunen

11 Ausführungsvorbereitung

11.2 C2C in der Ausschreibung

Es gibt eine weit verbreitete Fehlannahme, dass bestehende Systeme wie die öffentliche Ausschreibung die Umsetzung von Zirkularität oder C2C nicht zulassen und eine frühe Einbindung von ausführenden Unternehmen und Lieferanten verhindern. Die Einbeziehung von Partner*innen, Gewerken, Unternehmen oder Lieferanten zu einem frühen Zeitpunkt wird an keiner Stelle des Vergaberechts oder in den Bauvorschriften ausgeschlossen. Im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen zu Informationszwecken oder als Beratungsleistung können verschiedene Akteur*innen und ihre unterschiedlichen Perspektiven eingebunden werden. Aus der Praxis gibt es gute Beispiele:

  • In Venlo, Niederlande, haben die Verantwortlichen der Stadtverwaltung von Beginn an die unterschiedlichen Perspektiven der Beteiligten in die Erarbeitung der C2C- und kreislauforientierten Vision und ihrer Ziele eingebunden. Mit dem Ergebnis, dass das Gebäude Designpreise gewonnen hat und von seinen Nutzer*innen für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen gelobt wird. Zudem reinigt es aktiv die Außenluft und ist finanziell ein Gewinn für die Kommune.
  • In Schweden wurde von der Gemeinde Ronneby beim Bau einer neuen Schule ein Beschaffungsprozess angewendet, der die Zulieferer im Vorfeld mit einbezog.

Europäisches und nationales Recht räumt spezielle Konditionen für Innovationsprojekte und -partnerschaften ein: Es erlaubt eine Beschaffung ohne oder mit beschränkter Ausschreibung, wenn eine besondere Innovation nachgewiesen wird. Dass und wie die Einbindung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Ausschreibung möglich ist, zeigen auch die Beispiele in Infobox 4 sowie die Forderung solcher Aspekte in Zertifizierungssystemen wie dem DGNB-System.