Es gibt eine weit verbreitete Fehlannahme, dass bestehende Systeme wie die öffentliche Ausschreibung die Umsetzung von Zirkularität oder C2C nicht zulassen und eine frühe Einbindung von ausführenden Unternehmen und Lieferanten verhindern. Die Einbeziehung von Partner*innen, Gewerken, Unternehmen oder Lieferanten zu einem frühen Zeitpunkt wird an keiner Stelle des Vergaberechts oder in den Bauvorschriften ausgeschlossen. Im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen zu Informationszwecken oder als Beratungsleistung können verschiedene Akteur*innen und ihre unterschiedlichen Perspektiven eingebunden werden. Aus der Praxis gibt es gute Beispiele:
Europäisches und nationales Recht räumt spezielle Konditionen für Innovationsprojekte und -partnerschaften ein: Es erlaubt eine Beschaffung ohne oder mit beschränkter Ausschreibung, wenn eine besondere Innovation nachgewiesen wird. Dass und wie die Einbindung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Ausschreibung möglich ist, zeigen auch die Beispiele in Infobox 4 sowie die Forderung solcher Aspekte in Zertifizierungssystemen wie dem DGNB-System.
Diese Handreichung ist ein Projekt von Cradle to Cradle NGO und der Nordakademie-Stiftung.
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